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Das Onlinezugangsgesetz (OZG) – was steckt dahinter?
Die öffentliche Verwaltung wird digital! In Deutschland soll man bis Ende 2022 digital aufs Amt gehen können: Egal, ob der Personalausweis erneuert werden muss, eine Baufällgenehmigung benötigt wird oder die Beantragung einer Baugenehmigung erforderlich ist – öffentliche Verwaltungen sollen ihre Leistungen elektronisch anbieten und viele Ihrer Anliegen online erledigen können. Die elektronische Akte (E-Akte) sollte bereits bis Januar 2020 in allen Bundesbehörden eingeführt sein. Dafür sorgt das Onlinezugangsgesetz (OZG).
Das Onlinezugangsgesetz (OZG)
Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs – kurz OZG – wurde im August 2017 verabschiedet und schreibt Bund, Ländern und Kommunen vor, dass Verwaltungsleistungen elektronisch angeboten werden müssen. Das bedeutet, dass von der Suche nach Verwaltungsdiensten im Internet über die Beantragung bis zum Erhalt des Bescheids im elektronischen Postfach alles online – medienbruchfrei – möglich sein muss. Der Umfang der zu digitalisierenden Verwaltungsleistungen ist im Gesetzestext definiert und bezieht sich auf alle Leistungen, die Bürger und Organisationen nutzen können.
Öffentliche Verwaltung
Die Ziele des OZG (Onlinezugangsgesetz)
Hinsichtlich der Zielsetzung des OZG heißt es im Gesetz: „Das Gesetz zur Verbesserung des Online-Zugangs zu Verwaltungsdienstleistungen (Artikel 9) dient der Umsetzung dieses Beschlusses. Hauptziel ist es, den Behördengang elektronisch unkompliziert und sicher zu gestalten.“ Bei der Umsetzung des OZG liegt der Fokus im weiteren auf diesen Zielen:
- Der Mehrwert für die Nutzer steht bei der Umsetzung des OZG an erster Stelle. So soll die Digitalisierung die Benutzerfreundlichkeit von Verwaltungsdienstleistungen deutlich verbessern. Komplizierte Antragsformulare und lange Wartezeiten gehörten der Vergangenheit an. Verwaltungsdienstleistungen sollen durch Prozesse vereinfacht und an die Bedürfnisse der Bürger angepasst werden.
- Die öffentliche Verwaltung soll durch die digitale Transformation noch schneller und sicherer werden. Die Bearbeitungszeit und die Kosten können mit der Digitalisierung verringert werden.
- Verwirklichung eines qualitativen, flexiblen, sicheren und nachhaltigen öffentlichen Sektors
- Mit der Einführung des OZG soll eine Basiskomponenten geschaffen und eine nachhaltige und effiziente IT-Struktur entwickelt werden.
Öffentliche Verwaltung
Die Vorteile des OZG (Onlinezugangsgesetz)
- Verbesserung der Bürgerzufriedenheit
- Zeitersparnis
- Sicherheit
- Effizienzsteigerung
- Qualitätssicherheit
- Verringerung der Verwaltungskosten
- Verbesserung der Transparenz
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